- Ausgenommen von der 2G-Regel sind Gäste,
- denen aus ärztlicher Sicht von einer Impfung abgeraten wird. Diese müssen neben einem ärztlichen Attest (nicht älter als 6 Wochen) einen aktuellen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.
- die nicht älter als 15 Jahre sind. Sie gelten wegen der verbindlichen Schultestung als getestet.
- Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
In der gesamten Gastronomie, also innen wie außen, in NRW gilt flächendeckend der 2G-Status, außer wenn Speisen und Getränke lediglich abgeholt werden.
Ausnahmen bestehen für getestete Gäste mit entsprechenden Attesten und Gäste bis einschließlich 15 Jahren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!