Ausgenommen von der 2G-Regel sind Gäste,denen aus ärztlicher Sicht von einer Impfung abgeraten wird. Diese müssen neben einem ärztlichen Attest (nicht älter als 6 Wochen) einen aktuellen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. die nicht älter als 15 Jahre sind. Sie gelten wegen der verbindlichen Schultestung als getestet. Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest)…
